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Flaute bei Zahlungen an umlagefinanzierte Versorgungswerke
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAE-54643 Bei Bezirksschornsteinfegermeistern wirken sich Beitragszahlungen an die Versorgungswerke bei den Vorsorgeaufwendungen unterschiedlich aus: Der BFH hat mit Urteil vom - X R 18/10 NWB UAAAE-45066 entschieden, dass die Beiträge an die Versorgungsanstalt der Bezirksschornsteinfeger (VdBS) nicht zu den Altersvorsorgeaufwendungen gehören.
Ausführlicher Beitrag s..
Sachverhalt im BFH-Urteil
[i]Höhe der Vorsorgeaufwendungen war strittigDer Kläger erzielte als Bezirksschornsteinfegermeister Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Neben den Pflichtbeiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung leistete er Beitragszahlungen an die VdBS. Diese berücksichtigte das Finanzamt bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG a. F. (ab 2010: § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG). Der Kläger beantragte, die Beitragszahlungen an die VdBS bei den Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu erfassen. Dies hat nun auch der BFH als unbegründet zurückgewiesen.
Entscheidungsgründe
[i]Die VdBS gewährt eine ZusatzversorgungDie VdBS gewährt den rentenversicherungspflichtigen Bezirksschornsteinfegermeistern eine umlagefinanzierte Zusatzversorgung. Zugleich sind sie aber auch Pflichtmitglieder in der VdBS.
Der BFH begründet seine Entscheidung wie folgt:
[i]Pflichtmitgliedschaft zusätzlich zur gesetzlichen RentenversicherungspflichtDa die Bezirksschornsteinfegermeister nicht den kammerfähi...