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Erbrecht | Unentgeltliche Aufgabe eines vorbehaltenen Wohnrechts nach Umzug in Pflegeheim
Wird im Zuge einer lebzeitigen Vermögensnachfolge ein Wohnungsrecht vorbehalten, erlischt dieses zwar regelmäßig mit dem Tod des Berechtigten, nicht aber dann, wenn jener das vorbehaltene Wohnungsrecht aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nutzen kann und für ihn damit praktisch wertlos ist. Gibt er das Wohnrecht deshalb etwa nach einem Umzug in ein Pflegeheim im Einvernehmen mit dem Belasteten wieder auf, ist dieser unentgeltliche Verzicht und die in dem gegenseitigen Vertrag vereinbarte Löschung des dinglichen Wohnrechts als schenkungsrechtlich relevante Zuwendung (in Höhe des Wertzuwachses des Grundstücks infolge Löschung des Rechts) zu werten, die im Falle der Verarmung des Berechtigten zurückverlangt werden kann.
Der BGH hielt in seinem Beschluss vom - XII ZB 479/11 ...