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Einkommensteuer | Unentgeltliche Übertragung des Verpachtungsbetriebs auf den bisherigen Betriebspächter
Nach dem liegt eine Entnahme bzw. Einlage i. S. des § 4 Abs. 4a EStG nicht vor, wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb, der zunächst nur pachtweise zur Bewirtschaftung überlassen wurde, ohne dass der Betriebsverpächter die Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs erklärt, mit der Folge unentgeltlich auf den bisherigen Pächter übertragen wird, dass der während der Verpachtung in zwei Betriebe (Verpachtungsbetrieb und Pachtbetrieb) aufgespaltene landwirtschaftliche Eigentumsbetrieb nunmehr in der Person des Pächters wiedervereinigt wird.
Das Ergebnis dieses Rechtsstreits ist eindeutig. Wird der von den Eltern verpachtete Betrieb dem Sohn übertragen, der bisher Pächter gewesen ist, erlischt das Pachtverhältnis durch Vereinigung von Forderung und Schuld (sog. Konfusion). I...