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Einkommensteuer; | Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Mit Beschl. v. - 2 V 1006/02 E hat das FG Münster einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Antrag auf Freistellung vom Steuerabzug bei Bauleistungen) abgewiesen. Es führt u. a. Folgendes aus: Entgegen der Auffassung des Niedersächsischen FG in seinem Beschl. v. - 6 V 55/02 (NWB EN-Nr. 593/2002; NWB Aktuelles Heft 19/2002 S. 1421) wird es im Hinblick auf die besonders strengen Anforderungen im Rahmen des § 114 FGO nicht für ausreichend erachtet, den Anordnungsgrund nur zu behaupten oder darzulegen. Andererseits wird ein Gefährdungstatbestand i. S. von § 48b EStG entgegen der Auffassung des FG Berlin in seinem Beschl. v. - 8 B 8408/01 (NWB EN-Nr. 956/2002) auch unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten nicht erst dann erfüllt, wenn das Verhalten des Stpfl. den Schluss zulässt, dass er nicht ge...