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Die Fallstricke des WEG-Verwaltervertrags
Wichtige Regelungen zur Sicherung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Immobilie
[i]infoCenter „Eigentumswohnung“ NWB WAAAB-70410 „Instandhaltungsrücklage“ NWB LAAAB-05673Der WEG-Verwaltervertrag wird in vielen Eigentümergemeinschaften nur als notwendiges Übel betrachtet. Diese Betrachtung wird der Bedeutung des Vertrags auf keinen Fall gerecht. Sehr häufig sind die Miteigentümer der Auffassung, mit dem Kauf einer Einheit sei alles getan, damit der Wert der Kaufsumme zwar vielleicht nicht vergrößert wird, zumindest aber erhalten bleibt. Gerade durch die Bewirtschaftung der Immobilie muss dafür gesorgt werden, dass ein Wertverlust nicht eintritt. Die Nachhaltigkeit der [i]Wilhelmy, NWB 45/2013 S. 3545Bewirtschaftung durch den WEG-Verwalter ist daher der Renditegarant. Die Regeln der WEG-Verwaltung ergeben sich neben den gesetzlichen Vorgaben – in besonderer Weise – aus dem abgeschlossenen WEG-Verwaltervertrag. Unabhängig von den Kosten der [i]Riecke, NWB 12/2013 S. 856 und NWB 20/2012 S. 1671WEG-Verwaltung sind die Regelungen im WEG-Verwaltervertrag besonders wichtig, damit es nicht zu Benachteiligungen der einzelnen Miteigentümer kommt. Einige dieser wesentlichen Aspekte des WEG-Verwaltervertrags sollen hier aufgezeigt werden.
Der dieser Betrachtung zugrunde liegende WEG-Verwaltervertrag kann unter der NWB DokID NWB GAAAE-54536 aufgerufen werden. Zudem kann ...