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Bewertung von Zuchtsauen
Keine generelle doppelte Zweckbestimmung und keine Beschränkung auf den Schlachtwert bei Anwendung der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG
Zuchtsauen, die nach der Herausnahme aus dem Zuchtbetrieb als Schlachtvieh veräußert werden sollen, verfügen nicht zwingend über eine doppelte Zwecknutzung, wenn danach keine nachhaltige Verwendung in einem Mastbetrieb vorgesehen ist. Daher findet bei der Herausnahme aus dem Zuchtbetrieb auch keine Umwidmung der Zuchtsauen als Produktionsmittel (Anlagevermögen) in Umlaufvermögen statt. Das (BStBl 2001 II S. 549), wonach bei der Inanspruchnahme der Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nur bis zur Höhe des Schlachtwerts abzusetzen sind, ist nicht auf alle Fälle der Tierzucht übertragbar.
Fallgestaltung
Der Kläger hat im Streitjahr 2003 einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Schweinezucht betrieben. Die im Betrieb gehaltenen Sauen wurden zunächst zur Zucht eingesetzt. Sobald die Eignung der Sauen für Zuchtzwecke nachließ und eine Zucht mit ihnen unwirtschaftlich wurde, wurden sie unverzüglich nach dem Absetzen der Ferkel bzw. dem Umrauschen (Anm. d. Red.: dabei zeigt die Sau erneute Brunstanzeichen trotz vorher erfolgter Besamung) der Schlachtung zugeführt. Maßnahmen zur Fö...BStBl 2001 I S. 864