Zollwertrechtliche Behandlung von Kosten für Warenuntersuchungen – Nachweis der Qualitätsanforderungen für die Einfuhr aus
Drittländern – Beauftragung der Testinstitute durch Hersteller im Namen des Käufers
Leitsatz
Zum Nachweis der europäischen Qualitätsanforderungen durchgeführte Tests der aus Drittländern eingeführten Waren, die als
Voraussetzung für die Freigabe der Produktion und die spätere Einfuhr der Waren von den Herstellern nach den Vorgaben des
Käufers in dessen Namen bei Dritten in Auftrag zu geben sind, stellen zur vertragsmäßigen Lieferung der jeweiligen Waren erforderliche
Maßnahmen i.S.d. Art. 29 Abs. 3 Buchst. a Satz 1 ZK dar, deren Kosten in den Zollwert einzubeziehen sind.
Fundstelle(n): FAAAE-54224
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 08.01.2014 - 4 K 188/13 Z,EU
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