Zurechnung unentgeltlich erworbener GmbH-Anteile bei
Vorbehaltsnießbrauch
Leitsatz
Das wirtschaftliche Eigentum an unentgeltlich übertragenen GmbH-Anteilen geht trotz des vom Schenker vorbehaltenen Nießbrauchs
und der diesem vertraglich eingeräumten unwiderruflichen Stimmrechtsvollmacht zusammen mit dem zivilrechtlichen Eigentum auf
den Beschenkten über, wenn der Schenkungsvertrag nicht mit einem Widerrufsvorbehalt oder einer Rückfallklausel zugunsten des
Schenkers ausgestaltet ist, aufgrund deren der Schenker ohne den Willen des Beschenkten das zivilrechtliche Eigentum zurück
erlangen könnte (Abgrenzung zum , DStR 2011, 1475).
Die spätere entgeltliche Ablösung des Nießbrauchs führt bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile durch
den Beschenkten zu nachträglichen Anschaffungskosten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStZ 2014 S. 182 Nr. 6 EFG 2014 S. 447 Nr. 6 EStB 2014 S. 180 Nr. 5 ErbStB 2014 S. 60 Nr. 3 ZAAAE-54200
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 26.04.2013 - 1 K 1143/12 E
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