Arbeitslohn: Einkommensteuernachzahlung des Arbeitgebers bei Nettolohnvereinbarung
Leitsatz
Bei der aufgrund einer Nettolohnvereinbarung durch den Arbeitgeber getragenen Einkommensteuernachzahlung des Arbeitnehmers
handelt es sich nicht um einen Sachbezug, für den noch zusätzlich Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag zu erheben ist.
Die bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu erfassende Einkommensteuernachzahlung ist daher nicht auf einen Bruttobetrag
hochzurechnen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2014 S. 12 Nr. 3 DStR 2014 S. 8 Nr. 42 DStRE 2015 S. 27 Nr. 1 EFG 2014 S. 268 Nr. 4 EStB 2014 S. 180 Nr. 5 IStR 2015 S. 287 Nr. 8 KÖSDI 2014 S. 18797 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 9/2014 S. 577 IAAAE-54194
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 03.12.2013 - 13 K 2184/12 E
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.