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Datenschutzrecht | SCHUFA muss Scoreformel nicht offenlegen
Die Wirtschaftsauskunftei SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) erstellt für Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr unter Berücksichtigung der für sie vorliegenden Daten sog. Scorewerte, die aussagen, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Betroffene seine Verbindlichkeiten vertragsgemäß erfüllen wird. Diese werden auf der Grundlage statistisch-mathematischer Analyseverfahren berechnet (Scoreformel). Welche Merkmale zur Scoreberechnung in welcher Gewichtung in diese Formel einfließen, muss die SCHUFA bewerteten Personen nicht mitteilen. Dem gesetzlichen Auskunftsanspruch (§ 34 Abs. 4 BDSG) liegt die gesetzgeberische Intention zugrunde, Geschäftsgeheimnisse der Auskunfteien, namentlich die Scoreformel, zu schützen. Die Auskunftsverpflichtung soll dazu dienen, dass der Betroffene den in die Bewer...