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Körperschaftsteuer | Nichterfüllung einer Zinsforderung als verdeckte Gewinnausschüttung
Nach dem kann die Nichterfüllung einer Zinsforderung eine verdeckte Gewinnausschüttung nicht mehr begründen, wenn das zugrunde liegende Darlehen zuvor auf 0 € abgeschrieben wurde und diese Teilwertberichtigung bereits eine verdeckte Gewinnausschüttung ausgelöst hatte.
Das Darlehenskonto der Klägerin wurde als Verrechnungskonto geführt und dem Darlehenskonto die vereinbarte Verzinsung jeweils am Jahresende belastet. Das Finanzamt vertrat im Streitfall die Auffassung, dass auch bei einer Teilwertabschreibung die zugrunde liegende Darlehensforderung zivilrechtlich weiterhin fortbestehe. Aufgrund dieses Fortbestands bestehe auch noch eine Verzinsungspflicht. Der Verzicht auf eine solche Verzinsung sei wiederum als verdeckte Gewinnausschüttung zu ...