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Einkommensteuer | Abzweigung von Kindergeld an Grundsicherungsträger bei teilstationär untergebrachtem behinderten Kind
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ist ein teilstationär in einer Behindertenwerkstatt untergebrachtes behindertes Kind in den Haushalt des Kindergeldberechtigten aufgenommen, scheidet eine im Rahmen der Entscheidung über die Abzweigung (§ 74 Abs. 1 Sätze 1, 3 und 4 EStG) angestellte tatsächliche Vermutung, wonach die Unterhaltsleistungen des Kindergeldberechtigten den in § 66 Abs. 1 EStG vorgesehenen Kindergeldsatz bereits dann erreichen bzw. überschreiten, wenn der Kindergeldberechtigte selbst nicht von Sozialleistungen lebt, aus. (2) Im Rahmen der Ermessensentscheidung über die Abzweigung sind die von dem Kindergeldberechtigten tatsächlich erbrachten Unterhaltsaufwendungen (z. B. Gewährung einer Unterkunft, Kosten für die behinderungsbedingte [i]Grundlagen-Beitrag „Kindergeld, Kinderfreibetrag und andere kindbedingte Steuervergünstigungen” NWB QAAAE-52191 Begleitung) zu berück...