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Umsatzsteuer | Unternehmer und Nichtunternehmer als gemeinsame Leistungsempfänger
Mit Urteil vom hat das FG Düsseldorf zur Frage des Vorsteuerabzugs Stellung genommen, wenn ein Unternehmer und ein Nichtunternehmer gemeinsam Leistungsempfänger sind. Im Streitfall waren beide Eheleute gleichermaßen aus einem Pachtvertrag für die Kfz-Werkstatt des Ehemanns berechtigt und verpflichtet. Nach Ansicht des Finanzgerichts erbrachte der Verpächter seine Verpächterleistung daher (nur) zur Hälfte an den unternehmerisch tätigen Ehegatten, der Vorsteuerabzug stehe ihm dementsprechend (nur) zur Hälfte zu.
Das Finanzgericht hat die Revision zum BFH zugelassen. Der BFH hat dem EuGH in der Vergangenheit bereits die Frage vorgelegt, ob ein Steuerpflichtiger, der eine Leistung zusammen mit einem Nichtunternehmer in Auftrag gibt, gemäß Art. 168 MwStSyStRL zum vollen oder nur zum a...BStBl 2012 II S. 441BStBl 2013 II S. 840