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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 22 R 17/12

Die Klägerin wendet sich gegen die Erstattung eines Betrages von 7.624,84 Euro, der nach dem Tod der E M, die von der Beklagten große Witwenrente bezog (Rentnerin), in Ausführung eines von dieser erteilten Einzugsermächtigung (Lastschrifteinzug) von deren Konto auf ein Konto der W P mbH als Miete im Zeitraum von Juni 1995 bis Dezember 2000 überwiesen worden war.

Fundstelle(n):
PAAAE-53976

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 14.11.2013 - L 22 R 17/12

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