Gewerbesteuerlicher Verlustabzug - Unternehmensidentität bei gewerblich geprägter Personengesellschaft
Leitsatz
1) Bei gewerblich geprägten Personengesellschaften ist die erforderliche Unternehmensidentität für den Verlustabzug nach §
10a GewStG nach denselben Maßstäben zu beurteilen, die auch bei Einzelunternehmen gelten.
2) Auch bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft bleibt ein gewerbesteuerlicher Verlust danach unberücksichtigt,
wenn in den verschiedenen Jahren sachlich verschiedene Tätigkeiten ausgeübt werden.
3) Das Halten eines Grundstücks zur abstrakten "Nutzbarmachung eines Standorts" und (noch) ohne Bezug zu einer Nutzung des
Standorts zu konkreten eigenwirtschaftlichen Zwecken ist keine gewerbliche Tätigkeit.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStZ 2014 S. 183 Nr. 6 EFG 2014 S. 473 Nr. 6 EStB 2014 S. 180 Nr. 5 VAAAE-53290
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