Steuerberatende Tätigkeit im Angestelltenverhältnis
als Niederlassungsleiter bei Vermögensverfall
Leitsatz
Ein Anstellungsvertrag mit einem Steuerberatungsvertrag, der
keine über die üblichen Weisungs- und Aufsichtsrechte
eines Arbeitgebers hinausgehende Kontrollen, denen ein Steuerberater
als Niederlassungsleiter unterliegt, enthält, genügt
nicht, um die Gefährdung von Auftraggeberinteressen ausreichend
ausschließen zu können. Erforderlich sind zudem
Beschränkungen hinsichtlich der Eingangs- und Ausgangsrechnungen
und der Verfügungsmöglichkeit über Mandantengelder
und -honorare, Abtretungen sowie Konten der Niederlassungen.
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 13 Nr. 9 KAAAE-53285
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Finanzgericht Nürnberg , Urteil v. 13.09.2013 - 7 K 181/13