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FG Köln Urteil v. - 4 K 1589/10 EFG 2014 S. 411 Nr. 6

Gesetze: AO § 160, AO § 88, AO § 90, AO § 173 Abs 1 Nr 1

Verfahren

Änderung von Steuerbescheiden: Ermittlungspflicht des FA bei Auslandssachverhalt

Leitsatz

Genügt der Stpfl. durch Erklärung der ihm bekannten, im Zusammenhang mit einer Outplacementberatung stehenden Umstände seiner Mitwirkungspflicht, ist das FA nicht berechtigt, eine Änderung der Einkommensteuerfestsetzung nach Erlass eines bestandskräftigen Erstbescheids gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO zu erlassen, wenn dem FA zwar erst nachträglich durch Mitteilung des BZSt bekannt wird, dass der Empfänger der Zahlungen aus der Beratung eine Domizilgesellschaft ist, nach den vom Stpfl. dargelegten Umständen jedoch schon vor Erlass des Erstbescheids ausreichend Anlass bestand, eine Auskunft des BZSt einzuholen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 214 Nr. 5
EFG 2014 S. 411 Nr. 6
IWB-Kurznachricht Nr. 6/2014 S. 202
KÖSDI 2014 S. 18843 Nr. 5
PAAAE-53279

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FG Köln, Urteil v. 23.10.2013 - 4 K 1589/10

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