Adressierungsmangel eines an die Erben eines Verstorbenen gerichteten Einkommensteuerbescheids, der an einen Steuerberater
"als Rechtsnachfolger" bekannt gegeben werden sollte
Leitsatz
Ein Einkommensteuerbescheid, der sich an mehrere Erben richten soll, ist diesen gegenüber nur wirksam, wenn diese namentlich
als Inhaltsadressaten aufgeführt sind oder diese sich durch Auslegung des Bescheids ermitteln lassen. Wird ein Bescheid an
einen von mehreren Gesamtrechtsnachfolgern nur diesem "als Rechtsnachfolger" des Verstorbenen bekannt gegeben, ist diese Adressierung
nicht mehrdeutig, sondern unrichtig, was zur Nichtigkeit des Bescheids gem. § 125 Abs. 1 AO führt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 238 Nr. 4 ErbBstg 2014 S. 158 Nr. 7 DAAAE-53270
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