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NWB BB 2/2014 S. 38

Arbeitsrecht: Rufbereitschaft mit hohem Gehalt abgegolten

Manager oder Angestellte, die ein hohes Gehalt kassieren, haben keinen Anspruch auf die zusätzliche Vergütung einer Rufbereitschaft. Mit einem hohen Gehalt können Unternehmen Überstunden oder Rufbereitschaften pauschal abgelten. Das gilt zumindest für leitende Angestellte (vgl. ).

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