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„Zwangsauszüge“ sind gratis
Banken und Sparkassen dürfen von Kunden keine Gebühren verlangen, wenn sie ihnen Kontoauszüge vom Institut zwangsweise zusenden. Die Übersendung nicht abgerufener Kontoauszüge liege im Interesse der Geldinstitute und diese müssen den Kunden die Auszüge in regelmäßigen Abständen kostenlos übermitteln (vgl. LG Frankfurt, Urteil vom - 2-25 O 260/10).