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NWB BB 2/2014 S. 37

Unerlaubte Telefonwerbung kann teuer werden

Wer Kunden ohne deren Erlaubnis anruft, um ihnen z. B. ein Gewinnspiel zu verkaufen, muss mit Bußgeldern bis zu 300.000 € rechnen. Geldbußen drohen auch für ungebetene Werbeanrufe.

Praxistipp

Wer sich durch unerlaubte Telefonwerbung belästigt fühlt, kann sich unter rufnummernmissbrauch@bnetza.de an die Bundesnetzagentur wenden. Es sollten möglichst Rufnummer, Datum und Uhrzeit des Anrufs angegeben werden.

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