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EU-Prüfung der Förderung deutscher stromintensiver Unternehmen
Die Prüfung der Förderung stromintensiver Unternehmen in Deutschland wurde durch die EU-Kommission eingeleitet.
Die sog. EEG-Umlage soll daraufhin überprüft werden, ob sie mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar ist. Die EU-Wettbewerbsaufsicht arbeitet gleichzeitig an Leitlinien zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen auf dem europäischen Strommarkt. Staatliche Beihilfen sollen europaweit gering gehalten werden. Gleichzeitig werden geplante Subventionen für ein Atomkraftwerk in Großbritannien geprüft (News der EU-Kommission vom , www.ec.europa.eu).
Vgl. zur Entwicklung der EEG-Umlage auch Jöhnk/Kästner/Wehlert, Energiekosten senken im produzierenden Gewerbe, NWB-BB 11/2013 S. 332 NWB OAAAE-47320.