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Die Abtretung von Gesellschafterdarlehen und ihre insolvenzrechtlichen Folgen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAE-53186 Die Fremdfinanzierung der GmbH durch von den Gesellschaftern gewährte Darlehen stellt in der Praxis einer der wichtigsten Formen der Unternehmensfinanzierung dar. Ist das Unternehmen als GmbH organisiert, kann dies im Insolvenzfall zu Problemen führen. Gesellschafterdarlehen sind gegenüber den Forderungen anderer Gläubiger nachrangig, Darüber hinaus können sämtliche Tilgungsleistungen innerhalb eines Jahres vor dem Insolvenzantrag im Wege der Insolvenzanfechtung vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden. Der BGH hat hierzu jüngst Stellung bezogen ( NWB XAAAE-32163).
Ausführlicher Beitrag s..
Darlehensgewährung durch einen nahestehenden Dritten
[i]Auch nahestehende Dritte werden wie Gesellschafter behandeltUm die mit der rechtlichen Einstufung als Gesellschafterdarlehen im Insolvenzfall verbundenen Konsequenzen zu vermeiden, kann das Darlehen alternativ nicht vom Gesellschafter, sondern von einem nahestehenden Dritten gewährt werden. Die Rechtsprechung hat darauf reagiert, indem sie an sich gesellschaftsfremde Dritte unter bestimmten Umständen wie Gesellschafter behandelt (BGH IX ZR 32/12). Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Dritte mittelbar an der GmbH beteilig...