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Gesellschaftsrecht | Darlegungslast bei Verstoß gegen Zahlungsverbot
Die Geschäftsführer einer GmbH sind der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden (§ 64 Satz 1 GmbHG); ein Verstoß gegen dieses Zahlungsverbot führt zu einem Erstattungsanspruch der Gesellschaft gegenüber den Geschäftsführern (§ 43 Abs. 2 GmbHG). Gestützt auf diese Vorschrift verlangt der Insolvenzverwalter (Kläger) einer GmbH, die eine Modeboutique betrieben hatte (Schuldnerin), von deren [i]infoCenter „Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers“ NWB AAAAD-82350 ehemaliger Geschäftsführerin (Beklagte) Ersatz für Zahlungen im Jahr 2008 in Höhe von rund 91.000 €. Er behauptet, die Schuldnerin sei spätestens seit dem überschuldet und zahlungsunfähig gewesen, und belegt dies mit Vorlage einer Handelsbilanz, aus der sich ein durch Eigenkapital nicht gedeckter Fehlbetr...