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Grunderwerbsteuer | Einbringung eines Grundstücks in eine KG bei anschließender Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Bringen die Gesellschafter einer KG ein ihnen gehörendes Grundstück in die KG ein und wird die KG anschließend in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt, sind die Voraussetzungen für die Nichterhebung der Grunderwerbsteuer für die Grundstückseinbringung nicht erfüllt. (2) Bei der Einbringung eines Grundstücks in eine Gesellschaft darf auch dann nicht anstelle des Grundbesitzwerts der Buchwert angesetzt werden, wenn die Gesellschaft und das für die Steuerfestsetzung zuständige Finanzamt dies vereinbaren.
Dass der (an sich nicht steuerbare) Formwechsel einer KG in eine GmbH innerhalb der Fünfjahresfrist gem. § 5 Abs. 3 GrEStG der Nichterhebung der Grunderwerbsteuer für die vorangegangene Einbringung eines Grundstücks in die KG nac...