Sind die Art. 2 und 13 Teil B Buchst. a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom dahin auszulegen, dass die Leistung eines von dem Gebrauchtwagenhändler unabhängigen Wirtschaftsteilnehmers, die darin besteht, gegen Zahlung eines Pauschalbetrags mechanische Ausfälle, die bestimmte Teile des Gebrauchtwagens betreffen können, zu versichern, in die Kategorie der von der Mehrwertsteuer befreiten Versicherungsumsätze einzuordnen ist, oder ist sie vielmehr in die Kategorie der Dienstleistungen einzuordnen?