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Vorschusszinsen
1. Begriff
Bei Vorschusszinsen handelt es sich um Zinsen, die eine Bank nach § 21 Abs. 4 der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) von den Anlegern fordert, denen vor Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist Spareinlagen pro Sparkonto und Kalendermonat über 2.000 € zurückgezahlt werden.
Es bleibt den Kreditinstituten überlassen, in welcher Weise sie im Einzelfall auf Verfügungen vor Fälligkeit reagieren. Der Vorschusszins wird i. d. R. mit 1/4 des vereinbarten Habenzinssatzes, bezogen auf die Kündigungsfrist, in Rechnung gestellt. In einigen Fällen verzichtet die Bank auf den Vorschusszins, beispielsweise bei
Wohnsitzwechsel,
Übertragung auf ein anderes Sparkonto,
Arbeitslosigkeit oder Tod des Kontoinhabers.
2. Steuerliche Aspekte
Wird eine Spareinlage vorzeitig zurückgezahlt und werden dabei Vorschusszinsen in Rechnung gestellt, stellen diese Zinsen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veräußerung einer Kapitalforderung i. S. von § 20 Absatz 4 Satz 1 EStG dar. Übersteigen die Vorschusszinsen im Jahr der Veräußerung die Habenzinsen, ist der negative Saldo durch das Kreditinstitut in den Verlustverrechnungstopf einzustellen. ( ...