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FG Köln Urteil v. - 5 K 2618/09 EFG 2014 S. 502 Nr. 6

Gesetze: 6. EG-Richtlinie Art 13 Teil A Abs 1 Buchst j, UStG 1993 § 4 Nr 21 Buchst b

Umsatzsteuer

Frage der Steuerbefreiung von Reisekosten für die Tätigkeit als Referent bei Fortbildungsseminaren

Leitsatz

1. Die Reisekosten des Stpfl. sind nicht umsatzsteuerbefreit gem. § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG, da nach ständiger Rechtsprechung nur die Träger privater Schulen und anderer allgemein- oder berufsbildender Einrichtungen begünstigt werden, nicht aber selbständige Referenten, die an diesen Bildungseinrichtungen Unterricht erteilen.

2. Eine Berufung auf Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der 6. EG-RL kommt ebenfalls nicht in Betracht, da es sich bei den streitgegenständlichen Fortbildungsveranstaltungen nicht um Unterrichtseinheiten im Zusammenhang mit Schul- und Hochschulunterricht handelt.

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 10 Nr. 26
DStRE 2014 S. 990 Nr. 16
EFG 2014 S. 502 Nr. 6
KSR direkt 2014 S. 12 Nr. 1
UR 2013 S. 831 Nr. 21
UStB 2014 S. 71 Nr. 3
ZAAAE-52846

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FG Köln, Urteil v. 03.07.2013 - 5 K 2618/09

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