Frage der Steuerbefreiung von Reisekosten für die Tätigkeit als Referent bei Fortbildungsseminaren
Leitsatz
1. Die Reisekosten des Stpfl. sind nicht umsatzsteuerbefreit gem.
§ 4 Nr. 21 Buchst. b UStG, da nach ständiger Rechtsprechung nur die Träger privater Schulen und anderer allgemein- oder berufsbildender
Einrichtungen begünstigt werden, nicht aber selbständige Referenten, die an diesen Bildungseinrichtungen Unterricht erteilen.
2. Eine Berufung auf Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der 6. EG-RL kommt ebenfalls nicht in Betracht, da es sich bei den streitgegenständlichen
Fortbildungsveranstaltungen nicht um Unterrichtseinheiten im Zusammenhang mit Schul- und Hochschulunterricht handelt.
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 10 Nr. 26 DStRE 2014 S. 990 Nr. 16 EFG 2014 S. 502 Nr. 6 KSR direkt 2014 S. 12 Nr. 1 UR 2013 S. 831 Nr. 21 UStB 2014 S. 71 Nr. 3 ZAAAE-52846
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