"Spin-off" als Gewinnausschüttung
oder Kapitalrückzahlung
Leitsatz
Das US-amerikanische Handels- und Gesellschaftsrecht ist grundsätzlich
durch die US-Bundesstaaten geregelt. Sind in diesen für "Spin-off"-Vorgänge
keine Regelungen enthalten, greifen nach US-amerikanischer Rechtsanwendungssystematik
die bundesrechtlichen Vorschriften, die diese Fälle regeln.
Dies sind die §§ 355, 368 Internal Revenue Code
(I.R.C.), die nicht nur steuerrechtliche, sondern auch handels-
und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen klären, zumal
das US-amerikanische Recht die Aufteilung in Rechtsgebiete nicht kennt.
Hat die US-amerikanische Steuerbehörde - der Internal Revenue
Service (I.R.S.) - einen "Spin-off" als steuerneutral
(nontaxable) eingestuft, liegt keine Gewinnausschüttung,
sondern eine Kapitalrückzahlung vor.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 6 Nr. 38 DStRE 2014 S. 1421 Nr. 23 EFG 2014 S. 350 Nr. 5 EStB 2014 S. 182 Nr. 5 KÖSDI 2014 S. 18796 Nr. 4 PAAAE-52845
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 28.10.2013 - 5 K 1227/11
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