Umsatzsteuer: Beteiligung an den in den USA einen Lebensversicherungshandel, sog. Life Settlement betreibenden US-Firmen begründet
keine Unternehmereigenschaft
Leitsatz
1. Eine inländische Publikums-KG, die als Unternehmensgegenstand die Schaffung und Verwertung eigenen Vermögens, insbesondere
die Initiierung, den Erwerb, den Handel, das Halten und die Veräußerung von Lebensversicherungen in den USA ausweist, ist
nicht unternehmerisch i. S. d. § 2 Abs. 1 UStG tätig, wenn die KG keine wirtschaftlichen Tätigkeiten erbringt, da lediglich
die US-amerikanischen Tochtergesellschaften das sog. Life Settlement betreiben, wobei die Tochtergesellschaften in die Versicherungsverträge
eintreten und an den Versicherungsnehmer deutlich über dem Rückkaufswert liegende Summen leisten sowie die Versicherungsprämienzahlungen
gegen Erhalt der beim Tod des Versicherungsnehmers fälligen Ablaufleistung übernehmen.
2. Die gegenüber den US-Tochtergesellschaften bestehenden Gewinnansprüche begründen keine Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr.
1 UStG.
3. Ein Leistungskommissionsverhältnis i. S. d. § 3 Abs. 11 UStG setzt voraus, dass der Leistungskommissionär gegenüber dem
Leistungskommittenten eine Besorgungsleistung erbringt oder dass der Leistungskommittent die wirtschaftlichen Auswirkungen
der vom Leistungskommissionär im Außenverhältnis erhaltenen bzw. erbrachten Leistungen trägt. Es reicht nicht aus, dass der
Kommittent auf irgendeine Art und Weise den Kommissionär mit finanziellen Mitteln ausstattet.
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 8 Nr. 23 DStRE 2014 S. 1058 Nr. 17 EFG 2014 S. 377 Nr. 5 KÖSDI 2014 S. 18804 Nr. 4 SAAAE-52818
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 13.11.2013 - 7 K 7070/11
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