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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 6 K 1458/09 EFG 2014 S. 414 Nr. 6

Gesetze: AO § 219 S. 1, AO § 44 Abs. 2 S. 3, AO § 229, AO § 228, AO § 5, AO § 350, FGO § 102

Haftungsinanspruchnahme eines GbR-Gesellschafters für Umsatzsteuerschulden der GbR

Zahlungsaufforderung des Haftungsschuldners auch ohne Vollstreckungsversuche beim Steuerschuldner

Unabhängigkeit der Zahlungsaufforderung des Haftungsschuldners von dessen Vermögens- und Einkommensverhältnissen

Unbeachtlichkeit des Eintritts der Verjährung der Steuerschuld nach Haftungsinanspruchnahme

Leitsatz

1. Die rechtsfehlerfreie Ausübung des Entschließungsermessens in Zusammenhang mit einem gegenüber dem Haftungsschuldner gem. § 219 Satz 1 AO ergangenen Leistungsgebot erfordert nicht, dass die Vollstreckung in das Vermögen des Steuerschuldners erfolglos geblieben sei.

2. Der Eintritt der Zahlungsverjährung für die Steuerschuld nach Ergehen eines Haftungsbescheids bewirkt – trotz der grundsätzlich bestehenden Akzessorietät der Haftungsschuld – nicht das Erlöschen der Haftungsschuld. Nach Ergehen des Haftungsbescheides tritt der geltend gemachte Haftungsanspruch selbstständig neben den Steueranspruch.

3. Schlechte Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Haftungsschuldners sind – auch wenn mehrere Haftende als Gesamtschuldner in Betracht kommen – regelmäßig kein Grund vom Erlass eines Haftungsbescheids mit Zahlungsaufforderung abzusehen.

4. Wiederholende Verfügungen und Bescheide, die nur den Rechtsschein einer Korrektur auslösen, werden Gegenstand des Einspruchsverfahrens.

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 414 Nr. 6
EAAAE-52814

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 26.09.2013 - 6 K 1458/09

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