Haftungsinanspruchnahme eines GbR-Gesellschafters für Umsatzsteuerschulden der GbR
Zahlungsaufforderung des Haftungsschuldners auch ohne Vollstreckungsversuche beim Steuerschuldner
Unabhängigkeit der Zahlungsaufforderung des Haftungsschuldners von dessen Vermögens- und Einkommensverhältnissen
Unbeachtlichkeit des Eintritts der Verjährung der Steuerschuld nach Haftungsinanspruchnahme
Leitsatz
1. Die rechtsfehlerfreie Ausübung des Entschließungsermessens in Zusammenhang mit einem gegenüber dem Haftungsschuldner gem.
§ 219 Satz 1 AO ergangenen Leistungsgebot erfordert nicht, dass die Vollstreckung in das Vermögen des Steuerschuldners erfolglos
geblieben sei.
2. Der Eintritt der Zahlungsverjährung für die Steuerschuld nach Ergehen eines Haftungsbescheids bewirkt – trotz der grundsätzlich
bestehenden Akzessorietät der Haftungsschuld – nicht das Erlöschen der Haftungsschuld. Nach Ergehen des Haftungsbescheides
tritt der geltend gemachte Haftungsanspruch selbstständig neben den Steueranspruch.
3. Schlechte Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Haftungsschuldners sind – auch wenn mehrere Haftende als Gesamtschuldner
in Betracht kommen – regelmäßig kein Grund vom Erlass eines Haftungsbescheids mit Zahlungsaufforderung abzusehen.
4. Wiederholende Verfügungen und Bescheide, die nur den Rechtsschein einer Korrektur auslösen, werden Gegenstand des Einspruchsverfahrens.
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 414 Nr. 6 EAAAE-52814
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 26.09.2013 - 6 K 1458/09
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