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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 10 | Umsatzsteuer: Abgabe von „Gratis-Handys“ durch einen Vermittler von Mobilfunkverträgen

Übergibt ein Vermittler von Mobilfunkverträgen den Kunden bei Vertragsabschluss „kostenlos” ein Mobilfunktelefon oder sonstige Elektronikartikel, ist der von dem Mobilfunkanbieter an den Vermittler hierfür gezahlte Aufschlag auf die Vermittlungsprovision (Gerätebonus) Entgelt eines Dritten im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG für die Lieferung des Vermittlers an den Kunden. In diesem Fall liegt keine umsatzsteuerbare unentgeltliche Wertabgabe im Sinne des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG des Vermittlers an den Kunden vor.

Auf drei weitere bedeutende Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zur Umsatzsteuer möchten wir Sie in den nächsten Minuten hinweisen. Den Anfang macht ein Urteil des XI. Senats zur Abgabe von sog. „Gratis-Handys” durch einen Vermittler von Mobilfunkverträgen.

Eine GmbH vermittelte Verträge von verschiedenen Netzbetreibern. Wie heute allgemein üblich, erhielten die Kunden ohne zusätzliche Berechnung ein Handy, wenn sie einen längerfristigen Vertrag abschlossen. Sie bezahlten das Gerät im Ergebnis durch die erhöhte Monatsgebühr im Vergleich zu den Tarifen ohne Handy. Bei Kunden mit „kostenlosem” Handy erhielt der Vermittler vom Mobilfunkanbieter einen zusätzlichen Gerätebonus, oft auch...

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