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Track 11 | Umsatzsteuer: Steuerfreiheit eines ärztlichen Notfalldienstes
Die Leistungen eines ärztlichen Notfalldienstes sind nach einem aktuellen BFH-Urteil umsatzsteuerlich als Einheit zu betrachten. Der Umsatz ist nach § 4 Nr. 18 UStG steuerfrei, wenn – wie im Streitfall – ein Verein Mitglied eines amtlich anerkannten Verbands der freien Wohlfahrtspflege ist und personenbezogene Leistungen erbringt, die den begünstigten Personen unmittelbar zu Gute kommen.
Erbringt ein ärztlicher Notfalldienst steuerpflichtige Umsätze, die dem Regelsteuersatz unterliegen oder sind die Leistungen nach § 4 Nr. 18 UStG von der Umsatzsteuer befreit? Auch diese Frage hat der Bundesfinanzhof beantwortet.
Ein eingetragener Verein war Mitglied eines amtlich anerkannten Verbands der freien Wohlfahrtspflege. Er betrieb im Auftrag einer kassenärztlichen Vereinigung – nachts sowie an den Wochenenden und Feiertagen – einen ärztlichen Notfalldienst. Die Leitzentrale war erster Ansprechpartner für Hilfesuchende. Sie nahm die Notfallanrufe entgegen und informierte – falls erforderlich – die diensthabenden Ärzte. Bei einem Einsatz wurde der Notarzt in seiner Wohnung oder Praxis abgeholt und von den ausgebildeten Rettungshelfern des Vereins mit dem Krankenwagen zu den Notfall...