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Track 03 | Unterhalt: OFD informiert über anhängige Verfahren zum Erhöhungsbetrag
Die OFD Nordrhein-Westfalen hat bekräftigt, dass unvermeidbare Versicherungsbeiträge über die vorgesehene Berücksichtigung der Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungsbeiträge hinaus weder bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person noch im Rahmen der Höchstbeträge berücksichtigt werden können. Allerdings sind zwei Verfahren hierzu beim BFH anhängig, so dass entsprechende Einspruchsverfahren kraft Gesetzes ruhen.
Die zweite Kurzinformation der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen , die wir Ihnen nun vorstellen, befasst sich mit einem Spezialproblem beim Abzug von Unterhaltskosten als außergewöhnliche Belastungen. Die OFD mit Sitz in Münster informiert die Sachbearbeiter über zwei schwebende BFH-Prozesse.
Mit dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung ist ab dem Veranlagungsjahr 2010 ein Erhöhungsbetrag neu eingeführt worden. Die Beiträge für eine Basiskrankenversicherung und eine gesetzliche Pflegeversicherung zur Absicherung der unterstützten Person sind seither zusätzlich zum Höchstbetrag abzugsfähig. Im Gegenzug können die entsprechenden Beträge bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge...