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Umsatzsteuer | Eingliederung bei der Organschaft
Das BMF hat die Übergangsfrist zur organisatorischen Eingliederung bei der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft verlängert ( NWB WAAAE-51246).
Hierzu führt das BMF weiter aus: Mit dem Bezugsschreiben wurden die Verwaltungsanweisungen zur organisatorischen Eingliederung bei der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft in Abschn. 2.8 UStAE neu gefasst. Die Umsetzung dieser Regelungen macht auch im außersteuerlichen Bereich Anpassungen notwendig, die in vielen Unternehmen einen erheblichen zeitlichen Bedarf in Anspruch nehmen. Aufgrund dieser besonderen Umstände wird die Übergangsregelung des Bezugsschreibens bis zum verlängert.
Die Übergangsregelung lautet nunmehr: „Mit Wirkung vom wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert. Die Regelungen dieses Schreibens sind auf alle offenen Fälle a...