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Keine Teilwertabschreibung auf originär erworbenes Zuckerrübenlieferungsrecht
Ein Zuckerrübenlieferungsrecht kann gem. rkr. NWB KAAAE-44832 nur abgeschrieben werden, soweit es entgeltlich erworben und damit bilanziert worden ist. Originär erworbene und damit nicht bilanzierte Zuckerrübenlieferungsrechte können weder abgeschrieben werden, noch kann die Bestimmung einer Teilwertminderung des entgeltlich erworbenes Zuckerrübenlieferungsrechts unter Einbeziehung des originär erworbenen Zuckerrübenlieferungsrechts erfolgen (Bezug: § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG).