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FG Münster Urteil v. - 1 K 813/10 E EFG 2013 S. 1640 Nr. 20

Gesetze: EStG § 5 Abs 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 1

Teilwertabschreibung

Keine Teilwertabschreibung auf originär erworbenes Zuckerrübenlieferungsrecht

Leitsatz

Ein Zuckerrübenlieferungsrecht kann nur abgeschrieben werden, soweit es entgeltlich erworben und damit bilanziert worden ist. Originär erworbene und damit nicht bilanzierte Zuckerrübenlieferungsrechte können weder abgeschrieben werden, noch kann die Bestimmung einer Teilwertminderung des entgeltlich erworbenes Zuckerrübenlieferungsrechts unter Einbeziehung des originär erworbenen Zuckerrübenlieferungsrechts erfolgen.

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 2545 Nr. 42
EFG 2013 S. 1640 Nr. 20
KAAAE-44832

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FG Münster, Urteil v. 04.06.2013 - 1 K 813/10 E

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