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Photovoltaikanlagen im Gewerbesteuerrecht
Praktische Problemfelder
Bei dem Betrieb einer Photovoltaikanlage handelt es sich um einen Gewerbebetrieb i. S. des Einkommensteuerrechts. Deshalb unterliegt der Betrieb grundsätzlich der Gewerbesteuer (vgl. § 2 Abs. 1 GewStG). Bei kleineren und mittleren Photovoltaikanlagen, die üblicherweise auf den Dächern von Privathäusern installiert werden, fällt jedoch regelmäßig keine Gewerbesteuer an, da der hieraus erzielbare Gewerbeertrag unter dem Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG i. H. von 24.500 € liegt . Bei Investitionen in größeren Photovoltaikprojekten (z. B. „Solarparks“) oder bei der Anschaffung von Photovoltaikanlagen durch Kapitalgesellschaften bzw. Personengesellschaften wird jedoch auch der Bereich der Gewerbesteuer tangiert. Dieser Beitrag soll einen Einblick in die praktischen Problemfelder durch den Betrieb von Photovoltaikanlagen im Gewerbesteuerrecht geben.
Lehr, Grundlagen, Photovoltaik-Anlage NWB ZAAAE-28828
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