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Das Haushaltsgesetz 2014 in Italien
Möglichkeiten zur Aufwertung des Anlagevermögens
Mit dem Haushaltsgesetz für das Jahr 2014 (Gesetz Nr. 147 vom 27. 12. 2013) sind einige wichtige begünstigende Maßnahmen im Bereich der Unternehmensbesteuerung eingeführt worden, die bereits im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 berücksichtigt werden müssen, wenn die betroffenen Unternehmen die Vergünstigungen in Anspruch nehmen wollen. Es geht im Wesentlichen um folgende Maßnahmen: (1.) Die Möglichkeit einer steuerlich wirksamen Aufwertung des Anlagevermögens gegen Bezahlung einer reduzierten Ersatzsteuer, der in Zukunft höhere steuerliche Abschreibungen gegenüberstehen, wodurch signifikante Steuereinsparungen realisiert werden können. (2.) Die Möglichkeit, bei bestehenden Abweichungen der steuerlichen Werte von den handelsrechtlichen Werten des Anlagevermögens, die niedrigeren steuerlichen Werte gegen Bezahlung einer reduzierten Ersatzsteuer an die handelsrechtlichen Werte anzupassen. (3.) Die Möglichkeit, bei einem in den Jahren 2012 bzw. 2013 erfolgten Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung, die im Rahmen der Konsolidierung vorgenommene Kaufpreisallokation – gegen Bezahlung einer reduzierten Ersatzsteuer – steuerlich anerkennen zu lassen. Dadurch wird st...