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BMF | Steuerliche Folgen der Löschung einer britischen Limited
Das BMF hat sich zu den Folgen der Löschung einer Limited aus dem britischen Handelsregister geäußert. Es behandelt Fragen der damit konstitutiv beendeten Existenz der Limited, zur Beteiligtenfähigkeit der Restgesellschaft einer zuvor im deutschen Handelsregister eingetragenen Zweigniederlassung, zur Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis und insbesondere zur steuerlichen Behandlung. Für die Restgesellschaft besteht die Körperschaftsteuerpflicht solange fort, wie sie noch steuerliche Pflichten zu erfüllen hat. Das gilt auch für die Gewerbe- und Umsatzsteuer.