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FG Düsseldorf | Entstrickungsbesteuerung auf dem Prüfungstand vor dem EuGH
Dem EuGH wird zur Vorabentscheidung folgende Rechtsfrage vorgelegt: Ist es mit der Niederlassungsfreiheit des Art. 49 AEUV vereinbar, wenn für den Fall der Übertragung eines Wirtschaftsguts von einer inländischen auf eine ausländische Betriebsstätte desselben Unternehmens eine nationale Regelung bestimmt, dass eine Entnahme für S. 43betriebsfremde Zwecke vorliegt mit der Folge, dass es durch Aufdeckung stiller Reserven zu einem Entnahmegewinn kommt, und eine weitere nationale Regelung die Möglichkeit eröffnet, den Entnahmegewinn gleichmäßig auf fünf oder zehn Wirtschaftsjahre zu verteilen?
[i]Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze vom 24. 12. 1999 NWB PAAAA-88141 Die Klin., eine GmbH & Co. KG mit niederländischen Gesellschaftern, übertrug im Streitjahr 2005 Patent-, Marken- und Gebrauchsmusterrechte auf ihre niederländische Betriebsstätte. Die ...