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NWB direkt Nr. 4 vom Seite 60

Die neuen Verpflegungspauschalen und die Behandlung vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellter Mahlzeiten

Christine Harder-Buschner und Barbara Schramm

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAE-52624 Neben der bereits erläuterten neuen gesetzlichen Definition der „ersten Tätigkeitsstätte“ enthält die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts auch im Bereich der Verpflegungsmehraufwendungen wesentliche Vereinfachungen. So gibt es ab 2014 nur noch eine zweistufige Staffelung bei den Verpflegungspauschalen, unter teilweisem Verzicht auf die Festsetzung von Mindestabwesenheitszeiten.

Ausführlicher Beitrag s..

[i]Inland Eintägige Auswärtstätigkeiten:

  • bei Abwesenheit von mehr als acht Stunden: Inland Pauschbetrag von 12 €. Diese Pauschale gilt auch für berufliche Auswärtstätigkeiten von mehr als acht Stunden über Nacht ohne Übernachtung.

Mehrtägige Auswärtstätigkeiten:

  • am An- und Abreisetag ohne Prüfung einer Mindestabwesenheit: Inland Pauschbetrag von jeweils 12 € und für „Zwischentage“ (Abwesenheit 24 Stunden) jeweils 24 €.

[i]AuslandFür das Ausland wird dies entsprechend umgesetzt (es gelten länderweise unterschiedliche Pauschbeträge in Höhe von 80 % bzw. 120 % des jeweils höchsten Auslandstagegelds nach dem Bundesreisekostengesetz).

[i]Vereinfachung bei der sog. DreimonatsfristZusätzlich wird die Berechnung der sog. Dreimonatsfrist praktikabler ausgestaltet. Maßgeblich für einen Neubeginn der Dreimonatsfri...

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