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Gesellschaftsrecht | Personenfirma einer GmbH mit Namen eines Nichtgesellschafters
Der Bildung des Namens einer GmbH unter Verwendung eines – insbesondere bekannten und eingeführten – Namens eines Nichtgesellschafters, der in keinem Bezug zum Unternehmen steht, ist nach der Reform des Firmenrechts vom grds. so lange zulässig (§ 4 GmbHG), wie sich hieraus weder eine Eignung zur Irreführung (§ 18 HGB) noch ein unzulässiges Erstreben von Wettbewerbsvorteilen ableiten lässt.
Der [i]infoCenter „Firma“ NWB OAAAA-88432 Senat hat mit seinem Beschluss vom - 11 Wx 15/09 (RNotZ 2010 S. 482) mit vergleichbarer Begründung auch die Namensgebung innerhalb einer Personengesellschaft nicht beanstandet und in dem jeweiligen Streitfall die Gefahr einer Irreführung verneint, da es zumindest einen, wenn auch nur mittelbaren wirtschaftlichen Bezug zum Namensgeber gab.