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Umsatzsteuer | Belegnachweise in elektronischer Form
Durch Art. 5 Nr. 1 SteuervereinfG 2011 (BGBl 2011 I S. 2131) wurden in § 14 Abs. 1 und 3 UStG vereinfachende Regelungen zur elektronischen Übermittlung von Rechnungen geschaffen. Darüber hinaus wurde durch § 17a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b UStDV in der seit dem geltenden Fassung und durch Abschn. 6a.4 und 5 UStAE bereits die Übermittlung von Nachweisen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG) auf elektronischem Weg in bestimmten Fällen ermöglicht. Durch das wird nunmehr geregelt, dass der Unternehmer die für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 1 Buchst. a, §§ 6 und 7 UStG sowie nach § 4 Nr. 3 UStG erforderlichen belegmäßigen Nachweise in wesentlichen Anwendungsbereichen auch in elektronischer Form erbringen kann. Durch das Schreiben wird der UStAE an [i]Zu den Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen s. Huschens, NWB 40/2013 S. 3135zahlre...