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Prüfung von Risikomanagementsystemen in KMU
Chancen und Risiken bei KMU
Kleine und mittelgroße Unternehmen sind in Deutschland gesetzlich nicht verpflichtet, ein institutionelles Risikomanagementsystem im Unternehmen zu implementieren. Dementsprechend existiert auch keine Verpflichtung für den Abschlussprüfer, ein solches Teilsystem des internen Kontrollsystems zu prüfen. Dennoch muss der Abschlussprüfer Prüfungsaussagen zum Fortbestehen des Unternehmens mit dessen Chancen und Risiken treffen und die zugrunde gelegten Annahmen kritisch nach Plausibilität beurteilen. Basierend auf den jeweiligen Verlautbarungen des IDW werden Hinweise zur Prüfung aufgelistet. Ergebnisse einer Studie zur Risikoberichterstattung geben einen Einblick in die praktische Handhabung von Risikomanagementsystemen und -instrumenten bei KMU.
Graumann, Wirtschaftliches Prüfungswesen, 3. Aufl., Herne 2012, S. 584 NWB QAAAE-05940
Die IDW Prüfungsstandards zur Beurteilung von Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung finden im Rahmen der Jahresabschlussprüfung auch bei KMU Anwendung. Bildet der IDW PS 200 das Grundgerüst, so konkretisieren darauf aufbauend IDW PS 350, IDW PS 270, IDW PS 800 und IDW PS 720 die ...