WP Praxis Nr. 2 vom Seite 1

EU-Abschlussprüferreform …

Dipl.-Kfm. Christian Rohde, StB | Produktmanager NWB Wirtschaftsprüfung | wp-redaktion@nwb.de

… erreicht vorläufige inhaltliche Einigung im Trilog

Die EU hat bei ihren Diskussionen über die Abschlussprüferreform einen zentralen Schritt zur Verabschiedung des Reformpakets erreicht. Nachdem der Berichterstatter des Rechtsausschusses (JURI) des EU-Parlaments, Sajjad Karim, am die zeitlich unbestimmte Unterbrechung des informellen Trilogs verkündet hatte, sah es schlecht aus für eine kurzfristige Einigung zwischen den Verhandlungsführern des Europäischen Parlaments, des EU-Ministerrats sowie der Europäischen Kommission. Insofern überrascht die Meldung von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier vom , wonach der Trilog nun doch eine Einigung erzielen konnte. Zentrale Punkte des ausgehandelten Kompromisses betreffen die Einführung einer externen Pflichtrotation sowie einer restriktiven Verbotsliste für Nichtprüfungsleistungen – jeweils für die Prüfung von Unternehmen des öffentlichen Interesses. Lanfermann stellt in seinem Beitrag ab S. 50 die wesentlichen Entwicklungen der Reform dar.

Prüfung von Pensionsrückstellungen

Die Abbildung betrieblicher Altersversorgungsvereinbarungen und die entsprechenden Angaben im Jahresabschluss stellen angesichts der Höhe der betreffenden Verpflichtungen häufig ein wesentliches Prüfungsobjekt dar, dem es bei der Abschlussprüfung gebührend Rechnung zu tragen gilt. Neben dem gesonderten Problemkomplex der Altersteilzeitmodelle kommt hierbei insbesondere unmittelbaren bzw. leistungsorientierten Verpflichtungen und ihrer Darstellung als Pensionsrückstellungen sowie den flankierenden Anhangangaben elementare Bedeutung zu. Oldewurtel, Kümpel und Wolz zeigen in ihrem Beitrag ab S. 43 jeweils anhand der handelsrechtlich wie internationalen Bilanzierung konkrete Prüfungshandlungen auf, um zu einem hinreichend sicheren Prüfungsurteil zu kommen.

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Beste Grüße

Christian Rohde

Fundstelle(n):
WP Praxis 2/2014 Seite 1
NWB DAAAE-52366