Sonderausgabenabzug für vom Erben nachgezahlte Kirchensteuer
Leitsatz
Übt ein Erbe ein Besteuerungswahlrechts abweichend vom Erblasser aus, ist die aufgrund der Änderungsbescheide zu zahlende
Kirchensteuer beim Erbe als Sonderausgaben abziehbar.
Das Vermögen des Erblassers geht im Zeitpunkt des Todes sofort auf den Erben über, so dass daraus geleistete Zahlungen aus
dem Vermögen des Erben erfolgen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 6 Nr. 21 DStRE 2014 S. 838 Nr. 14 DStZ 2014 S. 59 Nr. 3 EFG 2014 S. 128 Nr. 2 EStB 2014 S. 143 Nr. 4 ErbBstg 2014 S. 60 Nr. 3 KÖSDI 2013 S. 18639 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 48/2013 S. 3738 RAAAE-52344
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 26.09.2013 - 8 K 649/13
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