Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs im Koalitionsvertrag geregelt
Sehr geehrte Damen und Herren,
Umsatzsteuerbetrug stellt die fiskalisch bedeutendste Form der Steuerhinterziehung dar. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD haben die Parteien auf S. 92 vereinbart, den „Schnellreaktionsmechanismus“ gezielt einzusetzen, um Umsatzsteuerbetrug frühzeitig zu unterbinden. Das deutsche Umsatzsteuerrecht soll dabei nicht unnötig verkompliziert werden.
Die Kommission hatte im Sommer 2012 einen Schnellreaktionsmechanismus vorgeschlagen, um den Mitgliedstaaten eine schnellere Reaktion auf Mehrwertsteuerbetrug zu ermöglichen. Der Ecofin-Rat hatte dem Vorschlag ein Jahr später mit Ergänzungen zugestimmt. Den Mitgliedstaaten wurde außerdem für bestimmte Gegenstände die Einführung des Reverse-Charge-Verfahrens eingeräumt.
Die Richtlinie 2013/42/EU des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Bezug auf einen Schnellreaktionsmechanismus bei Mehrwertsteuerbetrug wurde am im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die Voraussetzungen für die Annahme einer Geschäftsveräußerung im Ganzen sind derzeit durch verschiedene Gerichtsurteile in „Bewegung“ geraten. Mit aktuellem soll deshalb der UStAE an diese Rechtsentwicklungen angepasst werden. Dr. Volker Endert stellt in seinem Beitrag „Zur Geschäftsveräußerung im Ganzen“ die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Geschäftsveräußerung vor, geht auf die Änderungen durch das aktuelle Schreiben ein und gibt wertwolle Praxistipps.
Beste Grüße
Stephan Gerski
Fundstelle(n):
USt direkt digital 1 / 2014 Seite 1
HAAAE-52304