Aktienverkauf nach Umwandlung einer "atypischen" Schuldverschreibung
Leitsatz
1) Ein Gewinn, den ein Steuerpflichtiger beim Verkauf von Aktien erzielt, die er durch Wandlung einer "atypischen" Schuldverschreibung
in diese Aktien erzielt, ist gemäß § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen der
Anschaffung der Aktien durch Wandlung und deren Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.
2) Eine "atypische" Schuldverschreibung in o.g. Sinne ist gegeben, wenn die nicht handelbare Schuldverschreibung den Charakter
eines verzinslichen Darlehens hat und nur bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen den Erwerb von Aktien ermöglicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2014 S. 1361 Nr. 22 DStZ 2014 S. 475 Nr. 14 EFG 2014 S. 275 Nr. 4 EStB 2014 S. 181 Nr. 5 Ubg 2014 S. 804 Nr. 12 IAAAE-52172
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