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Flächenschlüssel bei der Vorsteueraufteilung von gemischt genutzten Gebäuden
Nach dem NWB EAAAE-50857 ist die Neuregelung der Vorsteueraufteilung in § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG mit dem Unionsrecht vereinbar. Diese Vorschrift ordnet seit dem einen Vorrang des Flächenschlüssels vor dem Umsatzschlüssel an.
Im dem Urteilsfall zugrunde liegenden Sachverhalt ging es um die Höhe des Vorsteuerabzugs für Eingangsleistungen zur Herstellung eines Gebäudes, mit dem sowohl steuerfreie als auch steuerpflichtige Vermietungsumsätze erzielt werden. Da der Vorsteuerabzug nur für steuerpflichtige Ausgangsumsätze möglich ist, war eine Aufteilung der Vorsteuern erforderlich.
Der Kläger nahm die Aufteilung nach dem Umsatzschlüssel vor. Das FA übernahm diese Aufteilung nicht und teilte die Vorsteuern nach dem für den Kläger ungünstigeren Flächenschlüssel auf. Der BFH stimmte der Aufteilung nach dem Flächenschlüssel zu.
Der objektbezogene Flächenschlüssel führt zu einer präziseren Vorsteueraufteilung als der auf die Gesamtumsätze des Unternehmens bezogene Pro-rata-Satz nach Art. 17 Abs. 5 der 6 der EG-Richtlinie. Deshalb darf ihn der deutsche Gesetzgeber nach dem „BCC Baumarkt“NWB EAAAE-22591 vorrangig vor...